Die Zonenvorschriften der Gemeinde Rothenfluh stammen aus dem Jahr 1999 und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Sie sind sehr allgemein formuliert, was insbesondere im Ortskern dazu führt, dass unklar bleibt, unter welchen Bedingungen Entwicklungen möglich sind. Um dieses Manko zu beheben und künftig mehr Rechtssicherheit zu schaffen, hat der Gemeinderat eine Revision der Zonenvorschriften beschlossen. Damit die neuen Vorschriften zielgerichtet erarbeitet werden können, erfolgt die Revision in zwei Schritten:
1. Ortskernstrategie – vorgelagert zur Revision wird eine Strategie für den Ortskern von Rothenfluh erarbeitet.
2. Revision der Zonenvorschriften – auf Grundlage der Strategie werden die eigentlichen Vorschriften überarbeitet.
Im Rahmen der Ortskernstrategie wurden die Grundlagenarbeiten abgeschlossen:
• Dorfrundgang (Mai 2024): Fachpersonen informierten vor Ort über Themen wie Renovationen, Dachausbauten oder Neubauten. Im Anschluss konnten Anliegen und Fragen eingebracht werden.
• Fragebogen (Juni 2024): Alle Haushalte erhielten die Möglichkeit, ihre Rückmeldungen einzubringen. Die Antworten fliessen in die weitere Planung ein.
• Inventare: Zusätzlich wurden ein Bauinventar und ein Naturinventar (siehe Links weiter unten) erstellt. Diese Fachgutachten zeigen auf, welche Objekte für das Ortsbild und die Siedlungsökologie besonders wichtig sind. Die Inventare haben keine rechtliche Wir kung für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Es handelt sich um reine Fachgutachten. Eine Mitwirkung ist auf dieser Stu fe nicht möglich – diese wird erst bei der Ortskernstrategie im ersten Halbjahr 2026 sowie bei der anschliessenden Revision der Zonenvorschriften vorgesehen sein.