Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der fehlenden Niederschläge führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser. Der Kantonale Führungsstab (KFS) hat deshalb eine zusätzliche Massnahme verfügt, die auch unsere Gemeinde betrifft:
Ab Freitag, 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt bis auf Widerruf ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft – mit Ausnahme des Rheins und von Teilen der Birs. Das Verbot gilt sowohl für Menschen als auch für Haustiere.
Vorsicht im Wald
Der Wald leidet stark unter Trockenstress. Es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Bitte seien Sie bei Waldbesuchen besonders aufmerksam und halten Sie allfällige Absperrungen zwingend ein.
Bereits bestehende Massnahmen (weiterhin gültig):
- Feuer: Das Entfachen von Feuer im Freien ist verboten. Ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
- Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
- Motorfahrzeuge: Das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen ist verboten.
- Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot (ausgenommen Birs und Rhein) – dies gilt auch für bereits bewilligte Wasserentnahmen.
- Himmelslaternen / Rauchwaren: Das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, Raucherwaren oder Streichhölzern ist verboten.
Wir bitten Sie, diese Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt einzuhalten.
Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der kantonalen Online-Informationsplattform «Trockenheit».
Gemeinderat Rothenfluh